Kurzantwort

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht nach § 109 GewO Anspruch auf ein Zeugnis. Das einfache Zeugnis enthält mindestens Art und Dauer der Tätigkeit. Auf Verlangen umfasst das qualifizierte Zeugnis auch Leistung und Verhalten. Ob eine konkrete Formulierung angemessen ist, lässt sich nur im Zusammenhang beurteilen.

Einfaches und qualifiziertes Zeugnis unterscheiden

Ein einfaches Zeugnis beschreibt die Beschäftigung: Welche Tätigkeit wurde ausgeübt und wie lange dauerte das Arbeitsverhältnis? Wenn Sie ein qualifiziertes Zeugnis verlangen, kommt eine Beurteilung von Leistung und Verhalten hinzu. Für eine Prüfung kann es daher wichtig sein, nicht nur den Entwurf, sondern auch Ihre Aufgaben und den Verlauf der Tätigkeit zu kennen.

§ 109 Abs. 2 GewO verlangt eine klare und verständliche Formulierung. Merkmale oder Formulierungen, die eine andere als die äußerlich erkennbare Aussage über Arbeitnehmer treffen sollen, sind nicht erlaubt. Daraus folgt aber nicht, dass sich jeder einzelne Satz ohne Kontext sicher bewerten ließe.

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Lesen Sie das Zeugnis vom Anfang bis zum Ende. Stimmen Beschäftigungszeit, Aufgaben und Verantwortungsbereich? Fehlen wichtige Tätigkeiten? Sind Leistungs- und Verhaltensaussagen vorhanden, wenn ein qualifiziertes Zeugnis verlangt wurde? Notieren Sie konkrete Abweichungen und halten Sie vorhandene Tätigkeitsbeschreibungen oder frühere Beurteilungen bereit. So kann eine mögliche Korrektur präzise besprochen werden.

Das Gesetz sieht ein schriftliches Zeugnis vor. Seit der aktuellen Fassung kann es mit Einwilligung des Arbeitnehmers auch in elektronischer Form erteilt werden (§ 109 Abs. 3 GewO). Ob die vorgeschlagene Form für Sie passt, sollten Sie bewusst entscheiden.

Checkliste für das erste Gespräch

  • Vollständigen Zeugnisentwurf sichern.
  • Arbeitsvertrag und aktuelle Tätigkeitsbeschreibung bereitlegen.
  • Fehlende oder aus Ihrer Sicht unzutreffende Angaben markieren.
  • Bei qualifiziertem Zeugnis auch Leistungs- und Verhaltensabschnitt prüfen.
  • Mögliche Fristen aus Vertrag oder anderen Regelungen individuell klären.

Ist das Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet worden, lesen Sie auch die ersten Schritte nach Erhalt der Kündigung. Für offenen Urlaub gelten eigene Regeln.

Zeugnis im Zusammenhang prüfen

Ich bespreche mit Ihnen den gesamten Text und die tatsächliche Tätigkeit. Dieser Ratgeber ist keine individuelle Rechtsberatung; eine Website-Anfrage wahrt keine Fristen.

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