Anwalt für Arbeitsrecht in Lörrach

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Persönlich in Lörrach · Website-Anfragen wahren keine Fristen.

Kündigung bekommen oder eine Abmahnung im Briefkasten? Rufen Sie mich an. Wir sehen uns an, was passiert ist und was jetzt zu tun ist.

Kanzlei in Lörrach · Schillerstraße 19

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  • Fristen im Blick
  • Klare nächste Schritte

Allgemeine Orientierung · Website-Anfragen wahren keine Fristen

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Wobei ich Sie unterstützen kann

Wählen Sie Ihr Thema. Sie erfahren, welche Unterlagen für ein erstes Gespräch hilfreich sind.

Rechtsanwalt Stefan Müller in seiner Kanzlei
Rechtsanwalt Stefan Müller · Kanzleiporträt
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Ihre Situation in Ruhe besprechen

Ich möchte zuerst wissen, was passiert ist und welche Schreiben Sie erhalten haben. Danach besprechen wir, welche Schritte für Sie in Betracht kommen.

Bringen Sie möglichst das vollständige Schreiben und den Umschlag mit. Auch der Tag, an dem es angekommen ist, kann wichtig sein.

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So beginnt die Prüfung

Drei klare Schritte

  1. 1

    Anliegen schildern

    Teilen Sie mit, welches Schreiben oder welcher Konflikt vorliegt und ob ein Termin bevorsteht.

  2. 2

    Unterlagen sichten

    Wir klären, welche Dokumente für die rechtliche Einordnung wichtig sind.

  3. 3

    Nächste Schritte besprechen

    Eine individuelle Einschätzung gibt es erst nach Prüfung der konkreten Umstände.

Vor dem Gespräch

Unterlagen sammeln. Zugang festhalten.

Gerade bei einer Kündigung kann der Zeitpunkt des Zugangs entscheidend sein. Diese Angaben helfen bei der ersten Einordnung:

  • Kündigungsschreiben samt Umschlag und Zugangsdatum sichern.
  • Arbeitsvertrag, Nachträge und aktuelle Lohnabrechnungen bereitlegen.
  • Bei Abmahnung: Wortlaut und zeitlichen Ablauf notieren.
  • Bei Aufhebungsvertrag: den gesamten Entwurf mitnehmen und nicht unter Zeitdruck unterschreiben.

Nach § 623 BGB bedürfen Kündigung und Auflösungsvertrag der Schriftform; elektronische Form ist ausgeschlossen. Ob weitere Anforderungen gelten, ist gesondert zu prüfen.

Symbolbild: geordnete Unterlagen, Stift und Kalender auf einem Schreibtisch
Symbolbild: Unterlagen für das Gespräch vorbereiten · KI-generiert
Frist im Blick

Bei Kündigung nicht abwarten

§ 4 KSchG sieht für die gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit einer schriftlichen Kündigung grundsätzlich drei Wochen ab Zugang vor. Besondere Konstellationen sind möglich; lassen Sie das konkrete Schreiben zeitnah prüfen.

Was zählt zuerst?

Das Zugangsdatum ist nicht automatisch das Ausstellungsdatum im Brief. Bewahren Sie Brief und Umschlag auf und notieren Sie, wie die Kündigung übergeben wurde.

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Ratgeber

Wissen, was als Nächstes zählt

Drei praktische Einstiege für typische Fragen am Ende eines Arbeitsverhältnisses. Die Beiträge erläutern allgemeine Regeln; Ihre konkrete Situation muss gesondert geprüft werden.

01 · Kündigung

Eine Kündigung ist da. Was sollte ich zuerst sichern?

Schriftform, Zugang und die wichtigsten Unterlagen: ein kurzer Fahrplan für die ersten Schritte.

Ratgeber lesen
02 · Urlaub

Was passiert mit Resturlaub beim Ausscheiden?

Wann Urlaub noch genommen werden kann und was das Gesetz zur Abgeltung bei Beendigung sagt.

Ratgeber lesen
03 · Zeugnis

Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Welche Angaben ein Zeugnis enthalten muss und was Sie für eine Prüfung bereithalten sollten.

Ratgeber lesen
Häufige Fragen

Antworten statt Schlagworte

Wie lange habe ich nach einer Kündigung Zeit?

Für eine Kündigungsschutzklage gilt nach § 4 KSchG grundsätzlich eine Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Wegen möglicher Besonderheiten sollte der konkrete Fall sofort geprüft werden. Eine Kontaktaufnahme über diese Website wahrt die Frist nicht.

Ist eine Kündigung per E-Mail wirksam?

§ 623 BGB verlangt für die Beendigung durch Kündigung oder Auflösungsvertrag die Schriftform und schließt die elektronische Form aus. Ob zusätzlich ein schriftliches Original zugegangen ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Soll ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?

Prüfen Sie den gesamten Vertrag vor der Unterschrift. Neben den arbeitsrechtlichen Folgen können Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld relevant sein; § 159 SGB III regelt mögliche Sperrzeiten. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, hängt vom Fall ab.

Kann ich eine Abmahnung prüfen lassen?

Ja. Sinnvoll sind der vollständige Wortlaut, Zeitpunkt, behaupteter Vorgang und vorhandene Unterlagen. Welche Reaktion zweckmäßig ist, lässt sich nicht pauschal beantworten.

Was sollte ich für das erste Gespräch bereithalten?

Schreiben des Arbeitgebers, Umschlag, Arbeitsvertrag, relevante Abrechnungen und eine kurze Chronologie. Senden Sie sensible Unterlagen nicht unbedacht über unsichere Wege.

Kann das Formular eine Frist wahren?

Nein. Auch eine Website-Anfrage ersetzt keine fristwahrende Handlung. Bei drohendem Fristablauf rufen Sie die Kanzlei direkt an.

Schritt für Schritt zu Ihrem Anliegen

Wählen Sie Ihr Thema und beantworten Sie die dazu passenden Fragen. Vor dem Absenden sehen Sie Ihre Angaben noch einmal.

  1. 1Anliegen wählen
  2. 2Fragen beantworten
  3. 3Unterlagen ergänzen
  4. 4Kontakt prüfen
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Website-Anfragen wahren keine Fristen. Bei Eile bitte direkt anrufen.

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Ihre Situation persönlich einordnen

Ich bespreche mit Ihnen die Unterlagen und die nächsten rechtlich möglichen Schritte. Diese Seite bietet eine erste Orientierung, keine individuelle Rechtsberatung.

Rechtsanwalt Stefan Müller

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info@kanzlei-ra-mueller.de

Termine nach Vereinbarung. Website-Anfragen wahren keine Fristen.

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Ihre nächsten Schritte

    Allgemeine Orientierung, keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Website-Anfragen wahren keine Fristen.

    Standorte und Rechtsgebiete

    Weitere Wege zur Kanzlei

    Stefan Müller informiert auf eigenständigen Websites zu weiteren Rechtsgebieten und Standorten. Wählen Sie die Seite, die zu Ihrem Anliegen passt.